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GRUNDVERSICHERUNG
Kündigung per 30. Juni Bis zum 31. März muss für eine Kündigung per 30. Juni das Schreiben bei der Krankenkasse eingetroffen sein. Die Kündigungsmöglichkeit per 30. Juni besteht nur für Versicherte mit der Franchise von Fr. 300.– für Erwachsene und Fr. 0.– für Kinder und einer Standard-Grundversicherung, also nicht für Alternative Versicherungsmodelle (Telmed, Hausarzt, HMO, etc.). Für diese Versicherten besteht die Kündigungsmöglichkeit per Ende des Kalenderjahres. Sollte die Prämie erhöht werden, so muss die Kündigung bis 31. Mai beim Versicherer sein.
Kündigung per 31. Dezember Das Kündigungsschreiben muss spätestens am 30. November beim Versicherer eintreffen. Es lohnt sich, das Schreiben eingeschrieben zu senden. Eine Kündigung per 31. Dezember ist unabhängig von einer Prämienanpassung möglich. Fällt der 30. November auf einen Samstag oder Sonntag, muss die Kündigung bis spätestens am letzten Arbeitstag vor diesem Termin bei der Krankenkasse sein.
ZUSATZVERSICHERUNG
Kündigung Im Bereich der freiwilligen Zusatzversicherungen gilt im Normalfall ein Monat Kündigungsfrist nach Erhalt der Ankündigung einer Prämienerhöhung. Nicht alle Prämien für Zusatzversicherungen werden jährlich erhöht. Falls ihre Versicherung die Prämien nicht erhöht, müssen Sie bei den meisten Krankenkassen per Ende September gekündigt werden. Genauere Details siehe unter dem Menüpunkt Kündigungsfristen. Zum Teil bestehen auch Mindestlaufzeiten welche eingehalten werden müssen.
Bevor sie aber das Kündigungsschreiben lossenden, stellen sie bei der neuen Krankenkasse einen Antrag. Erst wenn sie die schriftliche Bestätigung für die Aufnahme in die gewünschte Zusatzversicherung der neuen Krankenkasse erhalten haben, sollten Sie das Kündigungsschreiben per Post (am besten eingeschrieben) senden.
ALLGEMEINES
Füllen sie sämtliche Fragen korrekt, wahrheitsgetreu und vollständig aus. Die Krankenkasse hat ansonsten auch später das Recht, Vorbehalte für die betroffenen Leistungen anzubringen oder Leistungen zu verweigern.
Die Versicherung endet bei der alten Krankenkasse erst, wenn die neue Krankenkasse der bisherigen mitgeteilt hat, dass sie dort versichert sind. Eine Krankenkasse muss in ihrem örtlichen Tätigkeitsbereich jede versicherungspflichtige Person unabhängig von Alter und Gesundheitszustand in die obligatorische Krankenversicherung aufnehmen. Sie darf bei der Aufnahme in die obligatorische Versicherung keine Fragen zum Gesundheitszustand stellen.
Wenn Sie eine tiefere Franchise wählen oder von einer besonderen Versicherungsform (Telmed, Hausarzt, HMO, etc.) in eine andere Versicherungsform wechseln wollen, müssen Sie dies Ihrer Krankenkasse ebenfalls bis zum 30. November schriftlich mitteilen.
Wenn Sie eine höhere Franchise wählen wollen, empfehlen wir, die Krankenkasse frühzeitig, spätestens bis Mitte Dezember, zu benachrichtigen.
KÜNDIGUNGSSCHREIBEN
Grundversicherung Musterbrief
Zusatzversicherung Musterbrief
Grund- und Zusatzversicherung Musterbrief